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Das "zweite Corona-Soforthilfe-Paket"

Verantwortlicher Autor: Peter Michael Neuen Berlin, 21.08.2020, 09:49 Uhr
Presse-Ressort von: Peter Michael Neuen Bericht 9235x gelesen

Berlin [ENA] Das zweite Corona-Soforthilfe-Paket ist vor einigen Wochen angelaufen. Die Eckpunkte der Überbrückungshilfe finden Sie auf der Website des BMWI unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf. Die Hürden für eine Beantragung gegenüber dem Soforthilfe-Paket 1 wurden deutlich hochgesetzt bzw. verschärft, es gibt gegenüber dem alten Corona-Soforthilfe-Programm erhebliche Auflagen.

Es ist nun eine Bestätigung eines Steuerberaters erforderlich, dass der Umsatz der Monate April und Mai 2020 zusammengerechnet um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum eingebrochen ist. Die Überbrückungshilfe erstattet dann einen Anteil der Fixkosten, basierend auf der tatsächlichen Höhe des Umsatzeinbruchs im Vergleich zum Vorjahresmonat. Leider sind, wie bereits im alten Corona-Soforthilfe-Programm, die persönlichen Lebenshaltungskosten und Krankenversicherungsbeiträge wieder nicht berücksichtigt.

Auf schriftliche Anfrage bei der Pressestelle des BMWi teilte man mir am 13.08.20 mit, dass bis zum Stichtag 11. August im Rahmen der Überbrückungshilfen rd. 27.400 Anträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 549 Mio. Euro gestellt wurden. Zum Stichtag wurden rund 4.500 Anträge mit einem Volumen in Höhe von 109 Mio. Euro bewilligt. Weitere rund 25.000 Anträge sind im Online-Portal bereits angelegt und werden aktuell finalisiert. Die Zahl der gestellten Anträge steigt täglich an. Auch sind Mittel durch die Länder bereits ausgezahlt worden. Eine genaue Zahl zur Höhe der ausgezahlten Mittel kann aktuell noch nicht mitgeteilt werden.

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